DATUM: | 14.09.2024 - 15.09.2024 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORT: | Pfadfinderheim Hoppelmühle (86739) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HINWEISE (OT): | Rothenhain 7.7 ist eine Taverne für Mitglieder der Gruppe Rothenhain und NSC. Wenn ihr bereits im Vorfeld wisst, dass eine Aktion im Wald nichts für euren Charakter ist, könnt ihr euch an uns wenden bezüglich einer kleinen NSC Rolle am Nachmittag oder anderen Aktivitäten im Gebäude (soll sich ja keiner langweilen ;-)) Anreise ab 12:00 Uhr. Time In planen wir für 13:00 - 13:30 am Samstag. In der Hoppelmühle gibt es 23 Betten zum übernachten: Wie gewohnt werden wir am Sonntag noch IT Frühstücken, danach wird das Haus gemeinsam geputzt. Für Samstag Abend ist ein Buffet geplant, für das jeder etwas mitbringen soll. Da werden wir noch eine Liste rumgehen lassen. Frühstück am Sonntag werden wir organisieren. Um 13:00 müssen wir das Haus sauber verlassen haben. Wir wollen auch eine kleine Wanderung unternehmen, daher nehmt bitte entsprechendes Schuhwerk mit. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-GENRE: | Fantasy | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-ART: | Taverne (Getränke müssen Vorort abgenommen werden.) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-REGELSYSTEM: | DKWD(D)K - freies Spiel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VERPFLEGUNG: | Teilverpflegung Bemerkung: Samstag Abend wird es Buffet geben, jeder soll dafür etwas mitbringen. Es wird noch eine Liste geben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GIBT ES EINE TAVERNE?: | ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KATEGORISIERUNG |
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AGB: | 1. Veranstalter und Teilnehmer (im Folgenden auch Spieler genannt) sind Vertragspartner. 2. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der daraus folgenden Risiken (insbesondere resultierend aus: Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen o.ä.) bewusst. 3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung durch den Veranstalter zu unterziehen. Der Spieler verpflichtet sich, seine Ausrüstung auch während der Veranstaltung (insbesondere nach Kämpfen oder Stürzen) selbständig zu kontrollieren und bei Beschädigung dem Veranstalter erneut zur Überprüfung vorzulegen. Als ungeeignet beurteilte Ausrüstungsteile, insbesondere Waffen, dürfen nicht verwendet und müssen vom Gelände entfernt werden. 4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung nach Kräften zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, die Verwendung von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder sonstiger Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum. 5. Den Anweisungen des Veranstalters, seiner Vertreter und Hilfspersonen ist stets uneingeschränkt Folge zu leisten. 6. Teilnehmer, die gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen und ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbetrages hat. 7. Schadensanspruch auf Grund positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. 8. (1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Teilnehmer Ansprüche gegen diese geltend macht. (2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. 9. Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Das Recht am eigenen Bild bleibt erhalten. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. Dies schließt auch das geistige Eigentum an Musik ein, welche auf der Veranstaltung für diese erstellt wurde. 10. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen der Veranstaltung, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem Einverständnis des Veranstalters zulässig. 11. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 12. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf auf Grund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters schon im Vorfeld. 13. Teilnahme von Minderjährigen nur nach Absprache und Unterschrift der Erziehungsberechtigten. 14. Für eventuelle Schwangerschaften wird von Seiten des Veranstalters keine Haftung übernommen. 15. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen von mindestens einem der Veranstalter abgezeichnet sein. 16. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung wegen einer Verhinderung, die in der Sphäre des Teilnehmers liegt, wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 40% des Teilnahmebetrages (mindestens 5 €) zur Deckung der entstandenen Kosten vom Veranstalter einbehalten. Bei späteren Rücktritten erfolgt keine Rückerstattung des Teilnahmebetrages. 17. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer unter Angabe einer kurzen Begründung und gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages im Vorfeld auszuschließen. 18. Der Teilnehmer unterlässt alles, was zu einer Gefährdung von Beteiligten führen könnte. 19. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und Haftung an dieser Veranstaltung teil und ist selbst für die Konsequenzen seines Handelns verantwortlich. Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Schäden an Personen und Sachen selbst und trägt die dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe selbst. 20. Jegliche Art von waffenlosem Kampf sowie das Führen von echten Waffen ist untersagt. Vorsätzliche Körperverletzung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung und wird der Polizei gemeldet. 21. Besondere Vorsicht ist auch im Umgang mit offenem Feuer und Licht (Fackeln, Lagerfeuer, usw.), mit Chemikalien sowie mit pyrotechnischen Effekten geboten. Diese müssen von der Spielleitung vorher genehmigt werden, die deren Verwendung jederzeit untersagen kann. Feuerwerkseffekte und offenes Feuer dürfen nicht an besonders gefährdeten Orten wie Scheunen oder im Wald verwendet werden. 22. Stoffe, die konsumiert werden (Tränke, Pulver, usw.), dürfen unabhängig von der Dosierung keine gesundheitlichen Schäden verursachen. Spielkomponenten wie Pulver, Farbe, Duftstoffe o.ä. dürfen bei der äußeren Anwendung nicht ätzend wirken, müssen leicht auswaschbar und entfernbar sein. Bei Anwendung von Tränken auf Mitspieler ist der Teilnehmer verpflichtet, vorher auf Allergien zu prüfen, bzw. auf Alkohol im Trank hinzuweisen. 23. (1) Der Gebrauch von illegalen Rauschmitteln jeglicher Art ist strengstens untersagt, führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zieht in jedem Fall rechtliche Konsequenzen nach sich. (2) Das Konsumieren oder Mitführen von sonstigen Stoffen, die die Organisatoren, Helfer oder der Staat als bedenklich betrachten, ist untersagt. 24. Wenn von der Spielleitung für ein Spiel über diese allgemeinen Sicherheitsbestimmungen hinaus gehende oder davon abweichende Anordnungen getroffen werden, so haben diese Vorrang gegenüber den hier aufgelisteten Bestimmungen. 25. Sämtlicher von den Teilnehmern verursachter Müll muss gemäß geltender Rechtslage von den Teilnehmern fachgerecht selbst entsorgt werden. 26. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer jederzeit unter Angabe der entscheidungsrelevanten Gründe von der Veranstaltung auszuschließen. 27. Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie muss das vom Veranstalter ausgeschriebene Hygienekonzept von jedem Teilnehmer strikt befolgt werden. Vor der Veranstaltung muss jeder nicht geimpfte Teilnehmer einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. 28. Etwaige zusätzliche Kosten, die beim Ausschluss von der Veranstaltung entstehen könnten, trägt der betroffene Teilnehmer in voller Höhe selbst. 29. Der Veranstalter behält sich das Recht und die Bürgerpflicht vor, bei allen straf- und bußgeldpflichtigen Tatbeständen bei den örtlichen Behörden und Polizeidienststellen Anzeige zu erstatten. 30. Subsidiaritätsklausel: Sollten Teile der Formulierung gegen geltendes Recht verstoßen, so sind sie gegen eine angepasste, den ursprünglichen Inhalten möglichst ähnliche zu ersetzen, ohne dass der Passus seine Verbindlichkeit verliert. 31. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und die allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des Veranstalters. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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STAFFELN/ CONBEITRAG: |
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Con-Homepage: | https:// | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Videotrailer: | https:// | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Con-Kontakt Adresse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | Sandra Neumayer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Orga-Telefon | Für eine Organummer musst du angemeldet sein./To see the Organumber, you have to be logged in. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Emailadresse Orga: | just.in.time.orga [ AT mit @ ersetzen] gmail.com | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebote von Spielern für Spieler: | Leider sind keine angebotenen Mitfahrplätze vorhanden. Leider sind keine angebotenen Zeltplätze vorhanden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Anmeldung ist noch nicht oder nicht mehr offen, da die Con sich noch in der Planung befindet, abgesagt oder schon abgeschlossen wurde oder die Anmeldung voll ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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