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| DATUM: | 13.03.2026 - 15.03.2026 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ORT: | Landschulheim Dalbenden (53925) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| HINWEISE (OT): | Liebe Besucher der Amonlonde Akademie 2025, leider sind Umstände eingetreten, die es uns für 2025 unmöglich machen, die Akademie Ende März 2025 durchzuführen. Diese Information ist uns leider erst diese Woche von dem Betreiber gegeben worden. Die Lokation, die schlimm von der Jahrhunderthochwasser 2021 getroffen wurde, war letzte Jahr im Wiederaufbau. Dabei hat man Hilfsgelder zugesagt bekommen, die leider heute immer noch nicht eingetroffen sind, d.h. aktuell fehlt das Geld für weitere Umbauten. Dummerweise hat man mit Baumaßnahmen begonnen und nun sind mehrere Räume in der Lokation nicht nutzbar. Des weiteren macht der Brandschutz Probleme, denn mit dem neuen Umbau mussten auch neue Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden, die aktuell zu einem Rechtsstreit zwischen dem Betreiber und der Behörde führen. Deshalb stehen aktuell auch nicht alle Schlafmöglichkeiten zur Verfügung. Wir sehen uns deshalb nicht in der Lage, die Akademie durchzuführen. Wir haben auch in der letzten Woche mit mehreren Lokationen telefoniert, ob ein Ersatztermin – auch zeitlich versetzt - möglich wäre. Leider hat Corona die Anzahl der Landschulheime in Reichweite dezimiert. Wir können aktuell keinen Ersatztermin anbieten. Deshalb müssen wir schweren Herzen die Akademie 2025 absagen und möchten euch ersatzweise die Akademie 2026, die vom 13-15.03.2026 auch im Haus Dalbenden stattfinden soll, anbieten. Wir geben euch die Möglichkeit, soweit ihr das schon planen könnt, dass wir eure Anmeldung von 2025 für 2026 übernehmen. Mehrkosten entstehen euch keine. Solltet ihr noch keine Planungen für 2026 haben / ihr an diesem Termin nicht können, so bieten wir euch an, bis 1.5.2025 kostenlos formlos zurückzutreten und den Kostenbeitrag komplett erstattet zu bekommen. Wir benötigen dazu eine Email an malglin@gmx.de mit eurer Bankverbindung. Für Rückfragen stehen Jochen und ich auch natürlich gerne zur Verfügung. Für die Orga Michael Lebiger | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CON-GENRE: | Fantasy | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CON-ART: | Akademie | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CON-REGELSYSTEM: | sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| VERPFLEGUNG: | Vollverpflegung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| GIBT ES EINE TAVERNE?: | nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| KATEGORISIERUNG |
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| AGB: | AGB Akademie Amonlonde 17 Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange. § 1 Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. § 2 Regelwerk 1. Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der Anmeldebestätigung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen. 2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zu-standekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der vom Teilnehmer eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich einge-schränkt werden, so steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung seines Spielbeitrags zu. § 3 Sicherheit 1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, können im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Aus-künfte erteilen. 2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwen-det werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen. 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (im Besonderen die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. 4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten. 5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel. 6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leis-ten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. § 4 Haftung 1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. 2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens be-schränkt. § 5 Urheberrecht an Aufzeichnungen 1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film -und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 2. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt. 3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veran-stalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler. 4. Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind ausschließlich für private Zwecke zulässig. 5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig. § 6 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung 1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahme-betrages von der Veranstaltung auszuschließen 2. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. 3. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 - egal zu welchem Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von Euro 15 fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag nach §4a zustande, so mindert sich die Stornogebühr auf 10 Euro 4. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet. 5. Eine Rückerstattung ab 14 Tagen vor dem Beginn der Veranstaltung ist in der Regel nicht möglich. 6. Erscheint der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, so hat er kein Recht auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. 7. Wird der Teilnehmer während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen, so hat er kein Recht auf eine Rückzahlung oder Teilrück-zahlung des Teilnehmerbeitrages. § 7 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug 1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus gemäß des in den Informationen beschriebenen Modus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungster-min nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 10 fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen. 2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen. 3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen. 4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner. § 8 NSC-Klausel 1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten. 2. NSCs, die aus Gründen von § 3 bzw. §4 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch ge-nommen werden. § 9 Rabatte 1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen. 2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleich-wohl bestehen. § 10 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz 1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. 2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammda-ten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, klasse, etc.). 3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Namen zu Organisationszwecken (z.B. Aushang an Zimmertüren oder Namenlisten zwecks Unterbringung) öffent-lich verwendet werden darf. 4. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben. § 11 Sonstiges 1. Das Mindestalter des Teilnehmers ist 16 Jahre. Jugendliche unter 16 Jahren können nur nach Absprache und in Begleitung eines Erziehungsberechtigen teilnehmen. 2. Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung. 3. Mit Geldüberweisung und Eingang der Anmeldung seid Ihr angemeldet. Für die Anmeldung ist der Tag der Überweisung maßgeblich. 4. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestim-mungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zu-lässig ist. 5. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 6. Diese AGB treten mit Wirkung vom 15.08.2016 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| STAFFELN/ CONBEITRAG: |
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| Con-Homepage: | http://www.larp-ahr.de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Videotrailer: | https:// | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1. Con-Kontakt Adresse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | Jochen Born | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PLZ Ort | 57223 Kreuztal | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Orga-Telefon | Für eine Organummer musst du angemeldet sein./To see the Organumber, you have to be logged in. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Emailadresse Orga: | jochenborn [ AT mit @ ersetzen] gmx.de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Angebote von Spielern für Spieler: | Angebot freie MitfahrplätzeLeider sind keine angebotenen Zeltplätze vorhanden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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