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| DATUM: | 05.04.2024 - 07.04.2024 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ORT: | Gut Windrose (92714) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| HINWEISE (OT): | Die Adligen, mächtigen Magier und gepanzerten Soldaten haben die Expedition zum Zeitpunkt des Spielstarts bereits verlassen, um zu anderen Zielen im Land zu reisen. Wir wissen nicht, was du suchst. - Kunden für deine Handelswaren oder Dienstleistung - Publikum für deine Darbietungen - Inspiration für neue Geschichten - seltene Pflanzen und Tiere aus den Tiefen der valadorianischen Wälder - vergessenes Wissen der uralten Zivilisation Aber wir wissen, was du finden wirst. - Gemeinschaft und Verbundenheit im Kampf gegen eine überwältigende Bedrohung - Düstere Geheimnisse einer vergessenen Gegend - Herausforderungen, an denen dein Charakter wachsen kann - Eine Geschichte, die auf die Entscheidungen der Teilnehmer reagiert Wir möchten auf der Veranstaltung Low-Power-Charaktere mit einfachen Waffen. Die maximale Größe von Gruppen beträgt 5 Personen. Wir werden mit modifizierter Opferregel spielen, um ein konsequenzreiches Spiel zu ermöglichen. Eine gesunde Einschätzung der Lage (ob die Aufgabe machbar ist, ob es sich lohnt und wie hoch das Risiko ist) wird für das Überleben notwendig sein. Wenn du Fragen zum Konzept hast oder Hilfe bei der Erstellung oder Einbindung deines Charakters benötigst, dann kannst du dich gern bei uns melden. Wir bieten euch ein Frühstück und ein warmes Abendessen an. Wasser, Kaffee und Tee werden ebenfalls gestellt. Bei der Übernachtung im Haus handelt es sich um OT-Schlafräume mit Betten (Bettbezug ist selbst mitzubringen) oder in Hütten/Ställen, für die Feldbetten, Schlafsack ect. mitgebracht werden muss. Eure Charaktere können, aber müssen keinen Bezug zu Drakien oder Valador haben. Ob sie an der Expedition teilnehmen, um der Bevölkerung zu helfen oder um das Land zu berauben ist euch freigestellt, allerdings steht die Mission unter der Führung drakischer Offiziere. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CON-GENRE: | Horror | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CON-ART: | Abenteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CON-REGELSYSTEM: | DKWD(D)K - freies Spiel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| VERPFLEGUNG: | Teilverpflegung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| GIBT ES EINE TAVERNE?: | nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| KATEGORISIERUNG |
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| AGB: | §1 Allgemeine Bestimmungen 1.)Die teilnehmende Person ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.). Die teilnehmende Person versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. §2 Pflichten des Teilnehmenden 1.) Die teilnehmende Person verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren. Die teilnehmende Person ist für die Sicherheit ihrer kompletten Ausrüstung selbst verantwortlich. Die Veranstaltenden behalten sich das Recht vor, Teile oder die gesamte Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen auf der Veranstaltung nicht weiterverwendet werden. 2.) Die teilnehmende Person verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmende und die Umgebung zu vermeiden. Es darf niemand real physisch oder psychisch gefährdet werden. Unachtsamkeit und unüberlegtes Handeln, insbesondere in emotionalen Situationen, muss verhindert werden. 3.) Die teilnehmende Person verpflichtet sich, den Anweisungen der Veranstaltenden, ihrer gesetzlichen Vertretenden und ihrer Erfüllungshelfenden Folge zu leisten. 4.) Die als Nicht-Spielenden-Charakter (NSC) Teilnehmenden verpflichten sich dazu, nicht nur den Anweisungen der Veranstaltenden im allgemeinen Sinne Folge zu leisten, sondern auch den Weisungen in Bezug auf Art und Weise sämtlicher Spielinhalte, Spielaktionen und des Charakterspieles. 5.) Die NSC-Teilnehmenden werden während der Veranstaltung den Veranstaltenden oder den hierfür benannten Stellvertretenden der Veranstaltenden unverzüglich darüber informieren, falls er aufgrund wichtiger Gründe, etwa Verletzungen oder körperlicher Erschöpfung, nicht oder nur eingeschränkt zur weiteren Teilnahme entsprechend der Weisungen der Veranstaltenden zum Charakterspiel, Spielinhalten oder Spielaktionen in der Lage ist. 6.) Die Teilnehmenden verpflichtet sich, gefährlichen Situationen für sich und andere Teilnehmenden zu vermeiden und Handlungen zu unterlassen, die zur Beschädigung des Eigentums Dritter, der Veranstaltenden oder des Veranstaltungsgeländes führen können. 7.) Die Teilnehmenden verpflichten sich, nicht übermäßig alkoholische Getränke zu konsumieren. Falls die Teilnehmenden Alkohol oder Medikamente in einem Umfang konsumiert, die das Führen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig machen würden (0,5 Promille Grenze), haben die Teilnehmende die Teilnahme an Kämpfen jeder Art sowie körperlich anspruchsvolle oder sich oder Dritte potentiell gefährdende Handlungen unbedingt zu unterlassen.8.) Die Teilnehmenden verpflichtet sich auf Anweisung der Veranstaltenden ihr Kfz aus dem Veranstaltungsbereich zu entfernen und dieses umzuparken, wenn die Veranstaltenden dies für den ungestörten Veranstaltungsablauf als erforderlich erachten. 9.) Jegliche Substanzen dürfen anderen Teilnehmenden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung verabreicht werden. Alle Real-Zutaten müssen zuvor bekannt gegeben werden. (Anmerkung: selbst Zucker kann tödlich sein, wenn die empfangende Person Diabetes hat) §3 Haftung 1.) Die Veranstaltenden haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 2.) Für leichte Fahrlässigkeit haften die Veranstaltenden bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. 3.) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Veranstaltenden nur für den Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflichten). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungshelfende der Veranstaltenden §4 Urheberrecht und Aufzeichnungen 1.) Alle Rechte an Tonaufnahmen, Filmaufnahmen sowie Fotografien auf dem Veranstaltungsgelände sind den Veranstaltenden vorbehalten. 2.) Die Teilnehmenden willigen unwiderruflich ein in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die von den Veranstaltenden, deren Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet und in Social Media, wie etwa Facebook, Google+, Twitter, Instagram, o.ä.). 3.) Jegliche Erstellung von Tonaufnahmen, Filmaufnahmen sowie Fotografien durch Dritte sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis der Veranstaltenden auf dem Veranstaltungsgelände zulässig. 4.) Jegliche öffentliche Aufführung, Übertragung und Wiedergabe von Aufnahmen der Veranstaltung oder des Veranstaltungsgeländes (Veröffentlichungen) – auch nach Bearbeitung und insbesondere im Internet – bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Veranstaltenden. Ohne eine solche Genehmigung sind sie unzulässig. §5 Vertragsabschluss 1.) Das von den Veranstaltenden bereitgestellte Anmeldeformular stellt eine unverbindliche Aufforderung an die Teilnehmenden dar, den Veranstaltenden ein Angebot zur Teilnahme an der bezeichneten Veranstaltung zu unterbreiten. 2.) Mit der Übersendung eines vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars geben die Teilnehmenden ein verbindliches Angebot auf die kostenpflichtige Teilnahme an der Veranstaltung ab. Die Übersendung des Anmeldeformulars erfolgt durch Übersendung an die Veranstaltenden. 3.) Die Teilnehmenden können nach dem Ermessen der Veranstaltenden über den Eingang des Anmeldeformulars eine Eingangsbestätigung erhalten. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. 4.) Der Vertrag kommt erst durch eine separate als solche bezeichnete Annahmeerklärung der Veranstaltenden zustande. 5.) Die Teilnehmendenzahl ist beschränkt. Sobald alle Teilnehmendenplätze vergeben sind, wird eine Warteliste mit allen Interessierten erstellt. Solange kein bereits in Anspruch genommener Platz wieder frei wird, kommt es zu keinem Vertragsschluss zwischen den Veranstaltenden und den Interessierten auf der Warteliste. Ein Vertragsschluss oder Anspruch darauf kommt allein durch das Freiwerden eines zuvor belegten Teilnehmendenplatzes nicht zustande. Die Reihenfolge der Warteliste liegt im Ermessen des Veranstalters. §6 Rücktritt der Veranstaltenden oder Absage der Teilnehmenden 1.) Die Veranstaltenden behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung bis zwei Wochen vor ihrem Beginn aus organisatorischen Gründen abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn,die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze überschritten wird. In diesem Fall werden die ggf. bereits geleisteten Zahlungen an die Teilnehmenden in voller Höhe zurückerstattet. Eine kurzfristigere Absage aus wichtigen Gründen, etwa wegen Krankheit der Veranstaltenden oder deren Erfüllungshelfenden, bleibt davon unberührt. Die Veranstaltenden werden die Teilnehmenden unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung informieren. 2.) Die Veranstaltenden behalten sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmenden ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des ggf. bereits entrichteten Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen. 3.) Bei einer Absage der Teilnehmenden bemühen sich die Veranstaltenden darum, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies bis zur Veranstaltung nicht möglich sein, wird der Teilnahmebeitrag nicht zurückerstattet. Der Schadensersatz für die Absage ist niedriger anzusetzen, wenn die Teilnehmenden nachweisen, dass den Veranstaltenden ein geringerer Schaden entstanden ist. §7 Ausschluss 1.) Die Veranstaltenden behalten sich vor, Teilnehmende, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen der Veranstaltenden oder deren Erfüllungshelfenden nicht Folge leisten, sofort von der Veranstaltung auszuschließen und vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen. 2.) Die Veranstaltenden behalten sich zudem das Recht vor, grob fahrlässiges oder spielstörendes Verhalten sowie den Besitz oder Genuss von illegalen Drogen oder offensichtlich stark alkoholisierte Teilnehmende mit dem sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung, ohne Rückerstattung des Teilnahmebetrages, zu ahnden. 3.) Etwaige zusätzliche Kosten, die beim Ausschluss von der Veranstaltung entstehen können, tragen die betreffenden Teilnehmenden in voller Höhe selbst. §8 Übertragung von Teilnahmeplätzen 1.) Teilnahmeplätze sind nicht übertragbar. Eine Übertragung kann jedoch in Ausnahmefällen von den Veranstaltenden in Textform genehmigt werden. §9 Preise und Zahlungsbedingungen 1.) Alle Preisangaben in der Ausschreibung oder dem Anmeldeformular erfolgen ohne Gewähr. 2.) Sollte es zu dem Fall kommen, dass ein höherer Preis als der im Anmeldebogen Benannte für die Veranstaltung erhoben werden muss, wird den Teilnehmenden dies durch die Veranstaltenden vor der Bestätigung ihrer Anmeldung mitgeteilt. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nur zustande, wenn die Teilnehmenden innerhalb der Frist die die Veranstaltenden dafür benannt hat dem abgeänderten Preis schriftlich oder in Textform zustimmt oder den abgeänderten Preis auf das Konto der Veranstaltenden überweist. 3.) Die Zahlung des Teilnahmebeitrags erfolgt grundsätzlich im Voraus und ohne Abzug. Im Falle einer Preisstaffelung gilt für die Höhe des zu begleichenden Teilnahmebeitrages der Zeitpunkt der eingegangenen Zahlung bei den Veranstaltenden, nicht der Zeitpunkt der Anmeldung. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen sind die Veranstaltenden berechtigt, die Anmeldung zu stornieren. Im Falle der Stornierung muss zur Teilnahme eine erneute Anmeldung erfolgen. 4.) Grundsätzlich hat die Zahlung des Teilnahmebeitrages vollständig zu erfolgen. Stundung oder ratenweises Begleichen des Beitrages ist nur nach vorheriger Absprache mit den Veranstaltenden und nach einer schriftlichen Bestätigung seitens der Veranstaltenden möglich. 5.) Sollte ohne schuldhaftes Zutun der Veranstaltenden beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so haben die Teilnehmenden die anfallenden Bankgebühren zu tragen. In Namen und Rechnung eines Dritten haftet die anmeldende Person für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldnerperson. §10 Teilnahme unter 18 Jahren 1.) Eine Teilnahme von Personen unter 18 Jahren ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Veranstaltenden zulässig. Ein Vertragsschluss mit Minderjährigen kommt nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Erziehungsberechtigten zustande. 2.) Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist Minderjährigen, etwa den Kindern der Teilnehmenden, auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person nur mit ausdrücklicher schriftlicher und vorheriger Genehmigung der Veranstaltenden gestattet. Ein Verstoß hiergegen kann nach dem Ermessen der Veranstaltenden zum sofortigen Ausschluss der verantwortlichen Teilnehmenden von der Veranstaltung führen. §11 Sonstiges 1.) Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen, Widerrufe und jegliche Nebenabreden bezüglich des Teilnehmervertrages oder der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Gültigkeit kann erst durch eine schriftliche Bestätigung der Veranstaltenden erlangt werden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| STAFFELN/ CONBEITRAG: |
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| Con-Homepage: | http://drakien.de/index.php | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Videotrailer: | https:// | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1. Con-Kontakt Adresse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | Philipp Saffer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Orga-Telefon | Für eine Organummer musst du angemeldet sein./To see the Organumber, you have to be logged in. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Emailadresse Orga: | valador.florian [ AT mit @ ersetzen] gmail.com | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Angebote von Spielern für Spieler: | Angebot freie Mitfahrplätze
Leider sind keine angebotenen Zeltplätze vorhanden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Anmeldung ist noch nicht oder nicht mehr offen, da die Con sich noch in der Planung befindet, abgesagt oder schon abgeschlossen wurde oder die Anmeldung voll ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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