DATUM: | 18.04.2024 - 21.04.2024 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORT: | Braunsbach (74542) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HINWEISE (OT): | Bespielt wird eine Schule der Künste auf den Schimmernden Inseln vor der Insel Sikaryan im Tharandrischen Meer. Charaktere können hier zur Ruhe kommen, ihre Wunden vom ewigen Weltenretten heilen, Tagebücher auf den neusten Stand bringen, sich mit Gefährten austauschen und Pläne schmieden oder aber den kleinen aber feinen Plothinweisen nachgehen und die Welt Sikaryans entdecken und so manches Geheimnis lüften. Phantastisches Essen, eine schöne Stimmung und viel Musik. Diese Conreihe ist für gute bis neutrale Charaktere gedacht. Charaktere mit dunkler Gesinnung sind hier fehl am Platz und sollten lieber zuhause bleiben ;-) Bei Fragen schreibt uns gerne eine Mail, vielleicht finden wir gemeinsam eine Lösung. Das leidige Thema Corona. Bitte testet euch vor Anreise und bleibt bei positiven Tests und/oder Krankheitssymptomen zuhause. Danke für euer Verantwortungsbewusstsein. WICHTIG: Dieses Mal feiern wir Beltane. Allerdings sind die alten Fehden keinesfalls vergessen. Es brodelt und der schwelende Konflikt zwischen Sommer und Winterhof hat bereits auch auf das neutrale Territorium der Liam Sidhe übergegriffen. Bringt die erneute Übergabe des Jahreszeitenzepters die Lösung oder droht der Streit zu eskalieren? Gerüchteweise soll es Plot geben, wenn ihr eigenen Plot mitbringen und bespielen wollt, schreibt uns gerne eine Mail. Wir bauen es gerne mit ein. Vergesst bitte keinesfalls eure Allergien und Unverträglichkeiten anzugeben. Nicht "Ich mag das und das nicht", sondern wirklich nur "ich gehe kaputt, wenn ich das und das esse". Der Conbeitrag kann bis zum 31.03.24 bezahlt werden. Es ist ein Festpreis, keine Staffelung. Wer möchte, kann uns für eine Ratenzahlung ansprechen. Wir haben bisher immer eine Lösung gefunden. Für Conzahler gelten + 20 Euro Schnarchnasengebühr. Wir freuen uns rieisg auf Euch. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-GENRE: | Fantasy | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-ART: | Akademie | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-REGELSYSTEM: | DKWD(D)K - freies Spiel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VERPFLEGUNG: | Vollverpflegung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GIBT ES EINE TAVERNE?: | nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KATEGORISIERUNG |
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AGB: | Allgemeine Geschäftsbedingungen für Live-Rollenspiel-Veranstaltungen der Tír na nÓg - Orga §1 Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden. Die Bestätigung der Anmeldung wird durch Benachrichtigung in digitaler Form (Internet) geschehen. Eine bestätigte Anmeldung ist verbindlich ! Wurde nicht rechtzeitig der Rücktritt gemäss $6 eingereicht, wird bei Nichterscheinen der volle Conpreis der letzten Staffel fällig. § 2 - Regelwerk 1. Falls von der Spielleitung verlangt, hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen. 2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem sowie die vom Veranstalter eingesetzte Spielleitung als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustande kommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der vom Teilnehmer eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich eingeschränkt werden, so steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung seines Spielbeitrags zu. 3. Der Veranstalter behält sich vor, einem Teilnehmer bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen das Regelsystem eine Verwarnung auszusprechen. Teilnehmer, die nach erfolgter Verwarnung erneut in schwerwiegender oder wiederholter Weise gegen das Regelsystem verstoßen, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. § 3 – Sicherheit 1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen. 2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. 3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten. 4. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel. Der Konsum von Drogen führt zum sofortigen Verweis der Veranstaltung und des Geländes. 5. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 6. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. § 4 - Haftung 1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. 2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. § 5 - Urheberrecht an Aufzeichnungen 1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten. 3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler. 4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig. 5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig. § 6 - Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung 1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des Veranstalters übertragbar. 2. Der Veranstalter behält sich eine Nichtannahme von Anmeldungen ohne Benennung von Gründen vor. 3. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 - egal zu welchem Zeitpunkt – ist der Veranstalter berechtigt, eine Stornogebühr von 10 Euro zu berechnen. Stellt der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, so mindert sich die mögliche Stornogebühr auf 5 Euro. Das Stellen einer Ersatzperson ist nur möglich, falls der Veranstalter der Teilnahme der Ersatzperson ausdrücklich zustimmt. 4. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet. § 7 - Unkostenbeitrag, Zahlungsverzug 1. Der Unkostebeitrag errechnet sich aus der, zum Zeitpunkt der Bezahlung gültigen Staffel, nicht dem Datum der Anmeldung. 2. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen. 3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen. 4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner. § 8 - NSC-Klausel 1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten. 2. NSCs, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden. § 9 - Rabatte 1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen. 2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen. § 10 - Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz 1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. 2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, E-Mail sowie eine Fotografie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc). 3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. § 11 - Sonstiges Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Zusatzklauseln: • Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind - soweit das zulässiger weise vereinbart werden kann - der Sitz des Veranstalters. • Jeder Teilnehmer muss das Alter von 16 Jahren erreicht haben, alle unter 18 Jahren müssen auf jeden Fall eine volljährige Aufsichtsperson, die unterschriebene Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten und einen gültigen Ausweis besitzen. Jede Aufsichtsperson muss während der Veranstaltung zur gleichen Zeit wie der zu beaufsichtigenden Person an der Veranstaltung anwesend sein. Die Aufsichtsperson haftet für den Zeitraum der Veranstaltung in vollem Umfang für die minderjährige Person. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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STAFFELN/ CONBEITRAG: |
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Con-Homepage: | https://facebook.com/sternenruf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Videotrailer: | https:// | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Con-Kontakt Adresse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | Jamie Prinz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PLZ Ort | 90518 Altdorf bei Nürnberg | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Orga-Telefon | Für eine Organummer musst du angemeldet sein./To see the Organumber, you have to be logged in. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Emailadresse Orga: | tirnanogorga [ AT mit @ ersetzen] gmail.com | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebote von Spielern für Spieler: | Angebot freie Mitfahrplätze
Leider sind keine angebotenen Zeltplätze vorhanden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Anmeldung ist noch nicht oder nicht mehr offen, da die Con sich noch in der Planung befindet, abgesagt oder schon abgeschlossen wurde oder die Anmeldung voll ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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