DATUM: | 25.03.2023 - 25.03.2023 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORT: | Naturfreundehaus Dachau Georg-Andorfer Haus, (85232) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HINWEISE (OT): | Wir bespielen ein Wirtshaus im südlichen Kosch, gelegen auf der Straße zwischen Koschtal und Koschgau. Das Wirtshaus wurde nach einer Rennovierung neu eröffnet – diese Neueröffnung wird nun gefeiert – und dient Reisenden auf der Gebirgsstaße zwischen Koschtal und Koschgau als Unterkunft. Hier ist jeder willkommen, um koscher Gastfreundlichkeit zu genießen und Geschichten auszutauschen. OT Location ist das Naturfreundehaus Dachau Georg-Andorfer-Haus in der Werkallee, 85232 Bergkirchen. Mehr Informationen erhaltet ihr per Mail. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-GENRE: | Fantasy (Das Schwarze Auge) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-ART: | Ambientecon (gediegener Abend in einer Taverne) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-REGELSYSTEM: | DSA(andere) (Codex Ambienterichtlinien) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VERPFLEGUNG: | Teilverpflegung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GIBT ES EINE TAVERNE?: | ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KATEGORISIERUNG |
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AGB: | Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen des Codex Liverollenspiel e.V. Fassung vom 10. März 2020 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Codex Liverollenspiel e.V. 1.2 Vertragspartner sind der jeweilige Teilnehmer und der Codex Liverollenspiel e.V. als Veranstalter. Durchgeführt werden die Veranstaltungen von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, die als sogenannte „Orgas“ (vom Vereinsvorstand für die Veranstaltung berufenes Organisationsorgan) auftreten. 1.3 Maßgebend ist jeweils die bei der Anmeldung zur Veranstaltung gültige Fassung der Teilnahmebedingungen. 2. Teilnahmevoraussetzungen 2.1 Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus erfolgenden Risiken, wie beispielsweise Nachtwanderungen, Geländewanderungen und Kämpfen mit Polsterwaffen bewusst. Der Veranstalter garantiert keine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung oder Toiletten. 2.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine gewisse körperliche, geistige und seelische Belastbarkeit voraus. Der Teilnehmer versichert, dass er den zu erwartenden Anforderungen der Veranstaltung in jeder Hinsicht gewachsen ist. Der Teilnehmer hat sich selbstständig im Vorfeld der Veranstaltung in der jeweiligen Ankündigung bzw. gegebenenfalls bei den jeweiligen Organisatoren der Veranstaltung über die zu erwartenden Anforderungen zu informieren. 2.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Während der Veranstaltung ist er selbst für die Sicherheit seiner Ausrüstung verantwortlich. Wird auf einer Veranstaltung die generelle oder stichprobenartige Prüfung bestimmter Ausrüstungsteile gefordert, so verpflichtet sich der Teilnehmer, dieser Forderung nachzukommen. 2.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Dazu zählt insbesondere das Klettern an ungesicherten Steilhängen, Bäumen und Mauern, jeglicher Umgang mit Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten oder explizit von den Organisatoren der Veranstaltung genehmigten Orten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht (mehr) sicheren Polsterwaffen oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. 2.5 Der Teilnehmer ist sich der Gefahren brennender Zigaretten o.ä. bewusst und stellt einen sorgfältigen Umgang zu jeder Zeit sicher. Es wird darauf hingewiesen, dass die Organisation der Veranstaltung das Rauchen auf der Veranstaltung auf gewisse Bereiche beschränken oder in gewissen Bereichen (z. B. bei Waldbrandgefahr) vollständig verbieten kann. 2.6 Der Teilnehmer informiert sich selbstständig über am Veranstaltungsort geltende Bestimmungen zum Infektionsschutz und stellt sicher, dass er selbst alle vorgeschriebenen Abstands-, Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einhält. 2.7 Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 2.8 Tiere jeglicher Art sind auf der Veranstaltung nur mit Absprache des Veranstalters gestattet. 3. Ausschluss oder Rücktritt von Teilnehmern 3.1 Teilnehmer, die gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages hat. 3.2 Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen. 3.3 Die Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine Übertragung des Teilnehmerplatzes bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung stets der Zustimmung des Veranstalters. 3.4 Grundsätzlich versucht der Veranstalter, bei Rücktritt des Teilnehmers den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein und wird dadurch die zur Durchführung der Veranstaltung für den Veranstalter planmäßig notwendige Teilnehmerzahl unterschritten, so wird der Teilnahmebetrag nach Abschluss der Veranstaltung nur insoweit zurückerstattet, als sich der Veranstalter Aufwendungen erspart hat. Der Teilnehmer ist berechtigt, im Einzelfall nachzuweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4. Haftungsbeschränkung 4.1 Die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung beschränkt. 4.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für die Haftung für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), soweit die Schäden nach der Art des vorliegenden Vertrags vorhersehbar und typisch sind. 4.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Sachen, welche von Teilnehmern zu Veranstaltung mitgebracht werden. Den Teilnehmern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu einer Veranstaltung zu nehmen. Von Seiten des Veranstalters werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. 4.4 Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt hierbei keine Haftung für Beschädigungen durch Dritte oder unwegsames Gelände. Der Parkplatz ist nicht überwacht. Für Diebstahl wird nicht gehaftet. 5. Absage und Ausfall der Veranstaltung Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, falls triftige Gründe hierfür vorliegen sollten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz über die Rückerstattung des Teilnahmebetrages hinaus. 6. Anmeldung und Zahlung des Teilnahmebetrags 6.1 Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist nur mit einer Einverständniserklärung zu den hier aufgeführten AGB gültig. 6.2 Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus, sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, bzw. die Bezahlung erst auf der Veranstaltung erfolgen, so gilt eine Nachbearbeitungsgebühr von Euro 10,- als vereinbart. Der Teilnehmer ist berechtigt, im Einzelfall nachzuweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 6.3 Bei einer wirksamen Stellvertretung bei der Anmeldung als Teilnehmer haften der Vertreter und der vertretene Teilnehmer hinsichtlich des Teilnahmebeitrags als Gesamtschuldner. 6.4 Erstattung der Teilnehmergebühr: Tritt ein Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurück, so hat er abhängig vom Zeitpunkt seines Rücktritts Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags: bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Erstattung des vollständigen Teilnehmerbeitrages. bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Erstattung von 50% des Teilnehmerbeitrages. bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Keine Erstattung mehr möglich. Eine Ausnahme hiervon besteht, sollte der Teilnehmerplatz neu besetzt werden können. 7. Datenverarbeitung und Datenschutz: 7.1 Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer Kundendatei geführt werden. Diese Datei wird auf den Datenverarbeitungsgeräten der für den Veranstalter agierenden Orga. gespeichert. Die für die Veranstaltung von den Teilnehmern gesammelten Daten werden nicht an unbefugte Dritte außerhalb dieser Orga weitergegeben und nur zum Zwecke der Veranstaltung genutzt. 7.2 Für diese Kundendatei können die Orgas den Dienst Google Suite, ein cloudbasierendes Datenspeicher und Bearbeitungstool der Firma Google LLT (1600 Amphitheatre Parkway,Mountain View, CA 94043, USA) verwenden. Auch die Nutzung anderer cloudbasierter Datenspeicher, wie beispielsweise Dropbox ist möglich. Details dazu finden sich in den Datenschutzhinweisen der jeweiligen Orga oder in der Anmeldung zu der Veranstaltung. 7.3 Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, EMail-Adresse, Fotographien und weitere, freiwillige Angaben umfassen. Diese Stammdaten werden gelöscht, sobald der Zweck der Erhebung erfüllt wurde. Sollte der Löschung ein berechtigtes Interesse entgegenstehen, gelten die gesetzlichen Fristen. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, Gruppe, etc). 7.4 Sofern der Teilnehmer freiwillig Daten zu seinem Gesundheitszustand angibt, die in die besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 der Datenschutzgrundverordnung fallen, bezieht sich die Einwilligung des Teilnehmers auch auf diese Daten. 7.5 Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. 7.6 Die Orga behält sich vor, den Namen und die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Abschluss der Veranstaltung zu nutzen, um diesen über weitere Veranstaltungen zu informieren. Dem kann jederzeit widersprochen und die Löschung der Daten gefordert werden. 8. Foto- und Filmaufnahmen 8.1 Der Teilnehmer erklärt sich bereit, dass von ihm während der Veranstaltung zu dokumentationszwecken Bild- und Videoaufnahmen gemacht werden. Er erhält nach der Veranstaltung Einsicht. Diese Daten werden, sofern einer längerfristigen Speicherung nicht widersprochen wird, auf unbegrenzte Zeit gespeichert. 8.2 Nach einer Widerspruchsfrist von zwei Wochen werden den Teilnehmern die Bildaufnahmen für den privaten Gebrauch ausgehändigt. 8.3 Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass von ihm während der Veranstaltung durch Bevollmächtigte des Veranstalters Bild- und Videoaufnahmen angefertigt und nach der Veranstaltung im Internet auf den Webseiten des Veranstalters oder Seiten des Veranstalters in sozialen Medien für Öffentlichkeitsarbeit und Werbezwecke veröffentlicht werden können. Diese Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. 9. Urheberrecht an Aufzeichnungen: 9.1 Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen. 9.3 Das Mitbringen und Verwenden eigener Kameras durch Teilnehmer ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet. 9.4 Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen der Veranstaltung, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem, schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig. 10. Schlussbestimmungen 10.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Ein wirksamer Verzicht auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich erfolgen. Individualabreden bleiben davon jeweils unberührt (§ 305 b BGB). 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Schutz- und Hygienekonzept für den Codex Liverollenspiel e.V. während der Corona Pandemie Stand 10.03.2022 1. Allgemeines 1. Es gelten die Regelungen und Schutzmaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes bzgl. des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 in der jeweils aktuellen Fassung. (Im Folgenden orientiert sich das Konzept an der 15. BaylfSMV.) 2. Es gelten weiterhin die Regelungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt), vor allem auch wenn diese im Rahmen einer Abstimmung/Genehmigung zusätzliche Auflagen gemacht hat. 3. Es gelten darüber hinaus die Regelungen der Betreiber*innen der Location der Veranstaltung (z.B. Zeltplatzbetreiber*innen, Jugendherberge). 4. Liverollenspielveranstaltungen gelten als “private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis”, da diese langfristig geplant sind, die Teilnehmenden unmittelbar eingeladen werden, in einer (wenn auch mittelbaren) Verbindung zueinander stehen und somit auch nicht beliebig sind. Sie orientieren sich stark an den Begebenheiten von privaten Hochzeitsoder Geburtstagsfeiern. 5. Die Veranstaltung hat den Charakter einer geschlossenen Gesellschaft und findet ohne Zuschauer*innen statt. Alle Teilnehmer*innen müssen bei den Veranstalter*innen mit ihren Kontaktdaten gemeldet sein. 6. Ohne anderslautende Festlegung durch die Orga ist eine Teilnahme grundsätzlich nur für Geimpfte und Genesene (2G-Regelung) und getestete Kinder unter 12 Jahren möglich. Eine Orga kann von diesem Standard abweichen und nach Risikoabwägung für alle Teilnehmenden eine Veranstaltung nur für Geimpfte/Genesene mit Test (2G+ Regelung), für Geimpfte/Genesene/PCR-Getestete (3G+, Kinder gelten automatisch als getestet) oder für Geimpfte/Genesene/Getestete (3G) ausrichten. 7. Wann immer möglich ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten und auf Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten ist auf ausreichende Belüftung zu achten. (AHL-Regeln) 8. Je nach Veranstaltungsart und geltenden Bestimmungen kann es Bereiche mit der Pflicht zum Tragen einer Maske geben. Solange in den genutzten Räumlichkeiten der Kontakt zu Dritten vermieden werden kann, entfällt analog der Regelung in privaten Räumlichkeiten (gemäß §2 Absatz 1 Nr. 1 der 15. BaylfSMV) die Maskenpflicht in Innenräumen. Die Orga gibt entsprechende Regelungen veranstaltungsspezifisch bekannt. 9. Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen ist der Punkt 3. Beherbergung zu berücksichtigen. 10. Bei Veranstaltungen mit Verpflegungsangebot durch Betreiber*innen des Veranstaltungsortes ist der Punkt 4. Gastronomie zu berücksichtigen. 11. Es finden vorbereitende Maßnahmen zu einer möglichen Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt statt. Dazu muss von jedem*r Teilnehmenden spätestens zu Veranstaltungsbeginn das vollständig ausgefüllte und unterschriebene CoronaFormular als Gesundheitsbestätigung abgegeben werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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STAFFELN/ CONBEITRAG: |
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Con-Homepage: | https://www.anstich.silberquell-larp.de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Videotrailer: | https:// | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Con-Kontakt Adresse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | Annegret Mehlfeld | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PLZ Ort | 1100 Wien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Orga-Telefon | Für eine Organummer musst du angemeldet sein./To see the Organumber, you have to be logged in. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Emailadresse Orga: | anmeldung [ AT mit @ ersetzen] silberquell-larp.de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebote von Spielern für Spieler: | Leider sind keine angebotenen Mitfahrplätze vorhanden. Leider sind keine angebotenen Zeltplätze vorhanden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Anmeldung ist noch nicht oder nicht mehr offen, da die Con sich noch in der Planung befindet, abgesagt oder schon abgeschlossen wurde oder die Anmeldung voll ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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