DATUM: | 28.05.2021 - 30.05.2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORT: | Forsthaus Halt, Wormstaler Weg 8, Stadthagen (31655) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HINWEISE (OT): | Hier nun der dritte Teil unserer Abenteuer-Conreihe "Die Verbannten von Kardhoros". Wie auch die letzten Male verbleiben wir bei unseren bewährten Prinzipien: 1. Die Verbindung von Familienfreundlichkeit mit dem Waisenhaus im Dorf, sowie Gefahr für die Erwachsenen in gekennzeichneten roten Zonen im Wald. Für die Eltern sei aber gesagt: die Möglichkeit von Kämpfen wird es auch im Dorf geben auch wenn das Waisenhaus weiterhin unangreifbar und sicher bleibt. Bitte schätzt selbst ein was eure Kinder schon verkraften können und was nicht. 2. Nur in 3er Gruppen in den Wald (eine IT Erklärung wird es geben) - damit wir auch Bedrohung für euch aufbauen können 3. Zettelspiel und Festrollen-GSCs sodass ihr jederzeit ohne lange Wartezeiten in den Wald könnt und es immer was zu erleben gibt. 4. Sandkasten-System: Die Welt und das Setting sind von uns gestellt und mit NSCs, die ihre festen Rollen haben, mit Leben gefüllt. Was ihr daraus macht ist eure Sache. Werdet ihr ihnen helfen oder werden die Bewohner des Kuppelwaldes den Tod und die Con-Reihe ein vorzeitige Ende finden? Eure Charaktere werden zum Teil schwere Entscheidungen treffen müssen in denen es nicht um Gut oder Böse gehen wird, sondern darum, was ihr zu tun bereit seid, um Fremde zu retten. 5. Magie und klerikale Fähigkeiten wird es auf Spieler-Seite nicht geben. Trotzdem sind Magier und Priester durchaus willkommen um mit ihrem Wissen dabei zu helfen, ohne eigene Magie ein magisch-klerikales Konstrukt zu sprengen. Für die SCs sei noch gesagt das ihr bitte einfache Zweit-Gewandung dabei habt um entweder mit einem neuen Charakter aufzutauchen oder auf NSC-Seite zu wechseln falls euer Charakter stirbt oder zeitweise verloren geht. Für die NSCs wird es eine Vollverpflegung mit einer warmen Mahlzeit pro Tag und ansonsten Brot, Aufschnitt, Wasser, Cola, Tee und Kaffee zur freien Verfügung geben. Jeder NSCs soll eine Festrolle im Dorf oder Wald bekommen aber nebenbei auch durch Springer-Rollen für ständige Bedrohung im Wald sorgen. Die Festrollen werden mit euch abgesprochen und eure Wünsche so weit möglich berücksichtigt. Die Preise für SCs und Kinder mussten wir dieses Mal etwas anheben da wir evtl. versuchen müssen auf eine andere Location auszuweichen. Bei der bisher genutzten Location werden Larps nur erlaubt sein, wenn Corona soweit in Griff ist, das wir ohne Maske und ständigen Abstand spielen können. Dafür haben wir auf eine Staffelung der Preise (mit Ausnahme von Conzahlern) verzichtet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-GENRE: | Fantasy | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-ART: | Abenteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-REGELSYSTEM: | DKWD(D)K - freies Spiel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VERPFLEGUNG: | Selbstversorger Bemerkung: Vollverpflegung für NSCs | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GIBT ES EINE TAVERNE?: | nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KATEGORISIERUNG |
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AGB: | ATB - Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Ikosaeder-Gilde e.V. 01. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange. 02. Vertragspartner sind der Teilnehmer an der Veranstaltung und die Ikosaeder-Gilde vertreten durch das für die jeweilige Veranstaltung verantwortliche Organisationskomitee genannt Orga. 03. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken bewußt (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.). Die Teilnahme an einzelnen Aktionen ist immer freiwillig und erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. 04. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren sowie seine Ausrüstung ebenfalls selbstständig einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen. 05. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen oder Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen, sowie insbesondere übermäßiger Alkoholkonsum. 06. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 07. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne daß der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. Etwaige zusätzliche Kosten, die beim Ausschluss von der Veranstaltung entstehen können, trägt der betreffende Teilnehmer in voller Höhe selbst. 07a. Corona Regelungen / Hygienekonzept Diese gesondert ausgegeben Anweisungen sind mit dem Vereinsvorstand und den Genehmigungsbehörden abgestimmt. Bei Zuwiderhandlung gilt auch hier Punkt 7. 07b. Die Hausregeln der einzelnen Orgas sind ebenso Bestandteil dieser Vereinbarung und zu beachten. Die Hausregeln sind auf einem gesonderten Beiblatt aufgeführt 08. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 09. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. 10. Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, von Bild-, Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 10a. Der Veröffentlichung solcher Aufnahmen kann im Vorfeld der Veranstaltung schriftlich widersprochen werden. Dieser Widerspruch muß zwingend zusammen mit der Anmeldung beim Veranstalter eingehen. 11. Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke und nur nach ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis durch den Veranstalter zulässig. 12. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig. 13. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen. 14. Anmeldungen werden als verbindlich betrachtet, wenn: 1. der Orga eine vollständig ausgefüllte, handschriftlich unterschriebene Anmeldung, mit Anerkennung der ATBs in schriftlicher Form vorliegt; ODER 2. der Orga eine Anmeldung über eine der zur Ausschreibung genutzten Internetplattformen (z.B. Conorganizer, Larpkalender, etc.) vorliegt wobei in diesem Fall mit der Anmeldung die vorliegenden ATBs akzeptiert werden. 14a. Anmeldungen werden als bestätigt betrachtet, wenn: 1. der Orga eine verbindliche Anmeldung nach Punkt 14 dieser ATBs vorliegt 2. eine schriftliche Bestätigung (Einladung) des Veranstalters vorliegt. 14b. Zur Teilnahme berechtigt ist der Angemeldete, wenn: 1. der Orga eine verbindliche Anmeldung nach Punkt 14 dieser ATBs vorliegt 2. eine schriftliche Bestätigung (Einladung) des Veranstalters vorliegt und 3. der vereinbarte Teilnehmerbetrag bis zur gesetzten Frist (siehe Punkt 14c. dieser ATBs) in voller Höhe auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist. 14c. Der Teilnahmebeitrag ist innerhalb von 28 Tagen nach dem Erhalt der Anmeldebestätigung zu entrichten. Geschieht dies nicht, ist der Veranstalter berechtigt den Platz einem Dritten zu überlassen. 15. Möchte ein Teilnehmer von seiner verbindlichen Anmeldung zurücktreten, so ist eine Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zunächst nicht vorgesehen. Sollte es dem Veranstalter gelingen, den nun freien Teilnehmerplatz neu zu vergeben, erhält der zurücktretende Teilnehmer 50 % des Teilnahmebetrages erstattet. 15a. Hat ein verbindlich angemeldeter Teilnehmer keine Zahlung geleistet und meldet sich vor Veranstaltungsbeginn ab oder meldet sich gar nicht, so ist er weiterhin verpflichtet seinen Teilnehmerbetrag zu entrichten. 16. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, daß eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters. 17. Bei Anmeldungen im Namen und in Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner. 18. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. 19. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen sind unter größtmöglicher Wahrung der ursprünglich verfolgten Absicht durch gültige zu ersetzen. 20. Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – der Sitz des Veranstalters. 21. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters liegt vor. Für selbstverschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus. 22. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, grob fahrlässiges oder spielstörendes Verhalten sowie den Genuß von Drogen oder hochprozentigem Alkohol mit dem Ausschluß von der Veranstaltung, ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrages (auch nicht anteilig), zu ahnden. 23. Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 18 Jahre. Kinder nur nach Absprache in Begleitung mindestens eines Elternteils. 24. Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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STAFFELN/ CONBEITRAG: |
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Con-Homepage: | https:// | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Videotrailer: | https:// | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Con-Kontakt Adresse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | Ashley Naya | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PLZ Ort | 33442 Herzebrock-Clarholz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Orga-Telefon | Für eine Organummer musst du angemeldet sein./To see the Organumber, you have to be logged in. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Emailadresse Orga: | asantya90 [ AT mit @ ersetzen] gmx.de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebote von Spielern für Spieler: | Leider sind keine angebotenen Mitfahrplätze vorhanden. Leider sind keine angebotenen Zeltplätze vorhanden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Anmeldung ist noch nicht oder nicht mehr offen, da die Con sich noch in der Planung befindet, abgesagt oder schon abgeschlossen wurde oder die Anmeldung voll ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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