DATUM: | 12.11.2021 - 14.11.2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORT: | Grimmerthal (92546) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HINWEISE (OT): | „Silberner Löwe auf rotem Grund“ findet unter der Schirmherrschaft des Codex Liverollenspiel e.V. statt. Das IT-Setting befasst sich einerseits thematisch mit den Ereignissen im Bornland ab 1039 BF, andererseits ist „Silberner Löwe auf rotem Grund“ die Fortsetzung unserer letzten Con („Auf Rondras Pfaden“) aus dem Jahr 2020. Das Mindestteilnahmealter beträgt 18 Jahre. Unser Ziel ist es, eine lebendige und stimmige aventurische Welt zu schaffen. Dieses Vorhaben gelingt nur mit euch gemeinsam. Daher ist uns die SC- und GSC/NSC-Auswahl besonders wichtig. Wir nehmen uns daher das Recht heraus, nur ausgewählte SC zuzulassen (Rücksprache mit der Orga muss vor oder nach der Anmeldung erfolgen). Bitte beachtet zudem, dass nur eine begrenzte Anzahl an SC-Plätzen zur Verfügung steht. Eine genaue Übersicht über die Anzahl der GSC/NSC-Plätze wird aufgrund des Spielgefühls nicht veröffentlicht. Die Planung der GSC/NSC-Rollen erfolgt gemeinsam mit der Orga und ausschließlich auf unserer eigenen Homepage www.haus-dragonajev.de. Aufgrund der anhaltenden pandemischen Situation (COVID-19) nehmen wir uns das Recht heraus, kurzfristige Änderungen in der Planung vorzunehmen. Daher beachtet bitte die kurz vor der Con versendeten E-Mails besonders. Anreise für GSCs/NSCs Um unseren GSCs/NSCs eine optimale Spieltiefe zu gewährleisten, bieten wir eine Frühanreise bereits ab Donnerstag, den 11.11.2021 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr an. IT-Einstieg ist 17:30 Uhr. Anreise GSCs/NSCs für Freitag, den 12.11.2021 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Fließender IT-Einstieg. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass aufgrund verschiedener privater Verpflichtungen eine spätere Anreise durchaus vorkommen kann. Bitte meldet euch in so einem Fall bei uns. Anreise für SCs Um allen Gruppen einen optimalen Spieleinstieg zu gewährleisten, bitten wir euch, am Freitag, den 12.11.2021 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr anzureisen. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass aufgrund verschiedener privater Verpflichtungen eine spätere Anreise durchaus vorkommen kann. Bitte meldet euch in so einem Fall bei uns. Konzept für einen sozialen Ausgleich: Wir möchten allen DSA-Larp interessierten Menschen unabhängig der eigenen finanziellen Möglichkeiten unsere Con-Teilnahme ermöglichen. Daher haben wir uns ein Konzept für einen sozialen Ausgleich überlegt, welches wir gerne gemeinsam mit euch ausprobieren wollen. Ich verfüge selbst über keine finanziellen Möglichkeiten an der Con teilzunehmen: Du meldest dich je nach Interesse unter dem Feld SC-Ausgleichsplatz, GSC-Ausgleichsplatz oder NSC-Ausgleichsplatz an. Die Teilnahmeanzahl steht immer auf null, wunder dich daher nicht. Du kommst damit auf unsere Warteliste. Sobald genügend Geld zusammengekommen ist, erhältst du von uns eine E-Mail. Wir füllen in folgender Reihenfolge auf: Datum der Anmeldung (unabhängig ob SC oder NSC). Ich möchte das Projekt finanziell unterstützen: Du meldest dich je nach Interesse unter dem Feld SC/GSC/NSC bei der Con an und überweist den Mindestbeitrag je Preisstaffelung (diese ist abhängig vom Datum) + eine von dir individuell festgelegte Geldspende. Beispiel: Frau Huber meldet sich als SC an und überweist am 01.12.2020 einen Betrag von 113 Euro + 50 Euro Spende, also insgesamt 163 Euro. Herr Müller meldet sich als NSC Freitag an und überweist am 12.12.2020 einen Betrag von 84 Euro + 34 Euro Spende, also insgesamt 118 Euro. Herr Winkler hat sich als Erster am 01.11.2020 für einen Ausgleichsplatz angemeldet und erhält nach dem 12.12.2020 eine E-Mail von der Orga, dass er kostenlos ab Freitag mitfahren kann + eigener Aufpreis bei Donnerstag-Anreise. Was ist, wenn zu wenig Geld für einen Ausgleichsplatz zusammenkommt? In diesem Fall bekommt die Person mit der ersten Anmeldung für einen Ausgleichsplatz das vorhandene Geld als Rabatt auf die Teilnahmekosten. Es kommt zu keiner Veröffentlichung der Ausgleichsplätze! Wenn ihr Unterstützung braucht, meldet euch daher, denn wir wollen das Hobby für alle erlebbar gestalten. Wichtig für SCs: Ihr bekommt nach eurer Anmeldung noch eine Email mit einigen Fragen zu euren Charakteren. Bitte beantwortet diese zeitnah! | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-GENRE: | Fantasy (Das schwarze Auge) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-ART: | Abenteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-REGELSYSTEM: | DSA (Aventurien Larp) (Regelsystem des Codex Liverollenspiel e.V.) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VERPFLEGUNG: | Vollverpflegung Bemerkung: Einfache bornische Küche | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GIBT ES EINE TAVERNE?: | nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KATEGORISIERUNG |
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AGB: | Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen des Codex Liverollenspiel e.V. Fassung vom 26. Juni 2020 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Codex Liverollenspiel e.V. 1.2 Vertragspartner sind der jeweilige Teilnehmer und der Codex Liverollenspiel e.V. als Veranstalter. Durchgeführt werden die Veranstaltungen von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, die als sogenannte „Orgas“ (vom Vereinsvorstand für die Veranstaltung berufenes Organisationsorgan) auftreten. 1.3 Maßgebend ist jeweils die bei der Anmeldung zur Veranstaltung gültige Fassung der Teilnahmebedingungen. 2. Teilnahmevoraussetzungen 2.1 Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus erfolgenden Risiken, wie beispielsweise Nachtwanderungen, Geländewanderungen und Kämpfen mit Polsterwaffen bewusst. Der Veranstalter garantiert keine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung oder Toiletten. 2.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine gewisse körperliche, geistige und seelische Belastbarkeit voraus. Der Teilnehmer versichert, dass er den zu erwartenden Anforderungen der Veranstaltung in jeder Hinsicht gewachsen ist. Der Teilnehmer hat sich selbstständig im Vorfeld der Veranstaltung in der jeweiligen Ankündigung bzw. gegebenenfalls bei den jeweiligen Organisatoren der Veranstaltung über die zu erwartenden Anforderungen zu informieren. 2.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Während der Veranstaltung ist er selbst für die Sicherheit seiner Ausrüstung verantwortlich. Wird auf einer Veranstaltung die generelle oder stichprobenartige Prüfung bestimmter Ausrüstungsteile gefordert, so verpflichtet sich der Teilnehmer, dieser Forderung nachzukommen. 2.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Dazu zählt insbesondere das Klettern an ungesicherten Steilhängen, Bäumen und Mauern, jeglicher Umgang mit Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten oder explizit von den Organisatoren der Veranstaltung genehmigten Orten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht (mehr) sicheren Polsterwaffen oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. 2.5 Der Teilnehmer ist sich der Gefahren brennender Zigaretten o.ä. bewusst und stellt einen sorgfältigen Umgang zu jeder Zeit sicher. Es wird darauf hingewiesen, dass die Organisation der Veranstaltung das Rauchen auf der Veranstaltung auf gewisse Bereiche beschränken oder in gewissen Bereichen (z. B. bei Waldbrandgefahr) vollständig verbieten kann. 2.6 Der Teilnehmer informiert sich selbstständig über am Veranstaltungsort geltende Bestimmungen zum Infektionsschutz und stellt sicher, dass er selbst alle vorgeschriebenen Abstands-, Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einhält. 2.7 Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 2.8 Tiere jeglicher Art sind auf der Veranstaltung nur mit Absprache des Veranstalters gestattet. 3. Ausschluss oder Rücktritt von Teilnehmern 3.1 Teilnehmer, die gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages hat. 3.2 Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen. 3.3 Die Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine Übertragung des Teilnehmerplatzes bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung stets der Zustimmung des Veranstalters. 3.4 Grundsätzlich versucht der Veranstalter, bei Rücktritt des Teilnehmers den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein und wird dadurch die zur Durchführung der Veranstaltung für den Veranstalter planmäßig notwendige Teilnehmerzahl unterschritten, so wird der Teilnahmebetrag nach Abschluss der Veranstaltung nur insoweit zurückerstattet, als sich der Veranstalter Aufwendungen erspart hat. Der Teilnehmer ist berechtigt, im Einzelfall nachzuweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4. Haftungsbeschränkung 4.1 Die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung beschränkt. 4.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für die Haftung für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), soweit die Schäden nach der Art des vorliegenden Vertrags vorhersehbar und typisch sind. 4.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Sachen, welche von Teilnehmern zu Veranstaltung mitgebracht werden. Den Teilnehmern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu einer Veranstaltung zu nehmen. Von Seiten des Veranstalters werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. 4.4 Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt hierbei keine Haftung für Beschädigungen durch Dritte oder unwegsames Gelände. Der Parkplatz ist nicht überwacht. Für Diebstahl wird nicht gehaftet. 5. Absage und Ausfall der Veranstaltung Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, falls triftige Gründe hierfür vorliegen sollten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz über die Rückerstattung des Teilnahmebetrages hinaus. 6. Anmeldung und Zahlung des Teilnahmebetrags 6.1 Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist nur mit einer Einverständniserklärung zu den hier aufgeführten AGB gültig. 6.2 Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus, sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, bzw. die Bezahlung erst auf der Veranstaltung erfolgen, so gilt eine Nachbearbeitungsgebühr von Euro 10,- als vereinbart. Der Teilnehmer ist berechtigt, im Einzelfall nachzuweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 6.3 Bei einer wirksamen Stellvertretung bei der Anmeldung als Teilnehmer haften der Vertreter und der vertretene Teilnehmer hinsichtlich des Teilnahmebeitrags als Gesamtschuldner. 7. Datenverarbeitung und Datenschutz: 7.1 Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer Kundendatei geführt werden. Diese Datei wird auf den Datenverarbeitungsgeräten der für den Veranstalter agierenden Orga gespeichert. Die für die Veranstaltung von den Teilnehmern gesammelten Daten werden nicht an unbefugte Dritte außerhalb dieser Orga weitergegeben und nur zum Zwecke der Veranstaltung genutzt. 7.2 Für diese Kundendatei können die Orgas den Dienst Google Suite, ein cloudbasierendes Datenspeicher und Bearbeitungstool der Firma Google LLT (1600 Amphitheatre Parkway,Mountain View, CA 94043, USA) verwenden. Auch die Nutzung anderer cloudbasierter Datenspeicher, wie beispielsweise Dropbox ist möglich. Details dazu finden sich in den Datenschutzhinweisen der jeweiligen Orga oder in der Anmeldung zu der Veranstaltung. 7.3 Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, EMail-Adresse, Fotographien und weitere, freiwillige Angaben umfassen. Diese Stammdaten werden gelöscht, sobald der Zweck der Erhebung erfüllt wurde. Sollte der Löschung ein berechtigtes Interesse entgegenstehen, gelten die gesetzlichen Fristen. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, Gruppe, etc). 7.4 Sofern der Teilnehmer freiwillig Daten zu seinem Gesundheitszustand angibt, die in die besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 der Datenschutzgrundverordnung fallen, bezieht sich die Einwilligung des Teilnehmers auch auf diese Daten. 7.5 Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. 7.6 Die Orga behält sich vor, den Namen und die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Abschluss der Veranstaltung zu nutzen, um diesen über weitere Veranstaltungen zu informieren. Dem kann jederzeit widersprochen und die Löschung der Daten gefordert werden. 8. Foto- und Filmaufnahmen 8.1 Der Teilnehmer erklärt sich bereit, dass von ihm während der Veranstaltung zu dokumentationszwecken Bild- und Videoaufnahmen gemacht werden. Er erhält nach der Veranstaltung Einsicht. Diese Daten werden, sofern einer längerfristigen Speicherung nicht widersprochen wird, auf unbegrenzte Zeit gespeichert. 8.2 Nach einer Widerspruchsfrist von zwei Wochen werden den Teilnehmern die Bildaufnahmen für den privaten Gebrauch ausgehändigt. 8.3 Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass von ihm während der Veranstaltung durch Bevollmächtigte des Veranstalters Bild- und Videoaufnahmen angefertigt und nach der Veranstaltung im Internet auf den Webseiten des Veranstalters oder Seiten des Veranstalters in sozialen Medien für Öffentlichkeitsarbeit und Werbezwecke veröffentlicht werden können. Diese Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. 9. Urheberrecht an Aufzeichnungen: 9.1 Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen. 9.3 Das Mitbringen und Verwenden eigener Kameras durch Teilnehmer ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet. 9.4 Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen der Veranstaltung, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem, schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig. 10. Schlussbestimmungen 10.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Ein wirksamer Verzicht auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich erfolgen. Individualabreden bleiben davon jeweils unberührt (§ 305 b BGB). 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht Schutz- und Hygienekonzept Corona - Stand 24. Juni 2021 Schutz- und Hygienekonzept für den Codex Liverollenspiel e.V. während der Corona Pandemie 1. Allgemeines 1. Es gelten die Regelungen und Schutzmaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes bzgl. des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 in der jeweils aktuellen Fassung. (Im Folgenden orientiert sich das Konzept an der 13. BaylfSMV.) 2. Es gelten weiterhin die Regelungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt), vor allem auch wenn diese im Rahmen einer Abstimmung/Genehmigung zusätzliche Auflagen gemacht hat. 3. Es gelten darüber hinaus die Regelungen der Betreiber*innen der Location der Veranstaltung (z.B. Zeltplatzbetreiber*innen, Jugendherberge). 4. Wann immer möglich ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten und auf Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten ist auf ausreichende Belüftung zu achten. (AHL-Regeln) 5. Je nach Veranstaltungsart und geltenden Bestimmungen kann es Bereiche mit der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, einer medizinischen Maske oder einer Alltagsmaske (im Folgenden allgemein als “Maske” bezeichnet) geben. Die Orga gibt entsprechende Regelungen veranstaltungsspezifisch bekannt. Die Teilnehmer*innen müssen ihre jeweils erforderlichen Masken selbst mitbringen. Der Veranstalter stellt diese nicht zur Verfügung. 6. Liverollenspielveranstaltungen gelten gemäß §7 Absatz 2 der BaylfSMV als “private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis”, da diese langfristig geplant sind, die Teilnehmenden unmittelbar eingeladen werden und somit auch nicht beliebig sind. (Hinweis: Bei öffentlicher Ausschreibung mit Anmeldemöglichkeit ohne explizite Einladung gilt die Veranstaltung als “öffentliche Veranstaltung …” gemäß §7 Absatz 1. - In diesem Fall zählen Geimpfte/Genese zu der Zahl der Teilnehmenden.) 7. Die Veranstaltung hat den Charakter einer geschlossenen Gesellschaft und findet ohne Zuschauer*innen statt. Alle Teilnehmer*innen müssen bei den Veranstalter*innen mit ihren Kontaktdaten gemeldet sein. Je nach Bestimmungen gelten Personen-Obergrenzen für Veranstaltungen im Innen- oder Außenbereich. 8. Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen ist der Punkt 3. Beherbergung zu berücksichtigen. 9. Bei Veranstaltungen mit Verpflegungsangebot durch Betreiber*innen des Veranstaltungsortes ist der Punkt 4. Gastronomie zu berücksichtigen. 10. Es finden vorbereitende Maßnahmen zu einer möglichen Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt statt. Dazu muss von jedem*r Teilnehmenden spätestens zu Veranstaltungsbeginn das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Corona-Formular als Gesundheitsbestätigung abgegeben werden. 11. Mit dieser Gesundheitsbestätigung muss jede*r Teilnehmende zum Beginn der Veranstaltung entweder einen tagesaktuellen Nachweis für einen negativen Corona-Test, eine vollständige Corona-Schutzimpfung oder den Zustand “von Corona genesen” belegen. 2. Vor der Veranstaltung 1. Die Orga muss prüfen, ob die Veranstaltung allein mit einem vorhandenen und einzuhaltendem Schutz- und Hygienekonzept, das im Zweifel vorgelegt werden kann, zulässig ist, oder ob die Veranstaltung mit der zuständigen Behörde (Landratsamt) abgestimmt werden muss. (Stand Juni 2021: keine Abstimmung in Bayern erforderlich) a. Dabei ist auch die Natur der Veranstaltung zu definieren und mit geltenden Sondervorschriften bzw. Rahmen-Hygienekonzepten (private/öffentliche Veranstaltung, Beherbergung, Gastronomie) abzugleichen. 2. Die Teilnehmer*innen werden vor der Veranstaltung informiert über: a. Hygienekonzept der Veranstaltung b. Aktuelle Hygieneschutzverordnung je nach Bundesland und Landkreis c. Corona-Formular (Gesundheitsbestätigung), das für die Teilnahme unterschrieben vorliegen muss 3. Sollten Krankheitssymptome bestehen, oder sollte der*die Teilnehmer*in in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer auf COVID19 positiv getesteten Person gehabt haben oder im gleichen Zeitraum ein Risikogebiet besucht haben, kann an der Veranstaltung nicht teilgenommen werden. 3. Optional: Gastronomie 1. Dieser Abschnitt findet Anwendung, wenn eine gastronomische Versorgung durch Betreiber*innen des Veranstaltungsortes stattfindet. Wird die Verpflegung durch die Teilnehmenden, die Orga selbst oder durch Lieferung bereitgestellt, sind die Regelungen für Gastronomie (gemäß §15 der 13. BaylfSMV) optional. 2. Es gilt zusätzlich das Schutz- und Hygienekonzept der Betreiber*innen der Gastronomie am Veranstaltungsort. 3. Insbesondere sind gastronomische Angebote womöglich zeitlich beschränkt (derzeit in Bayern von 5 bis 24 Uhr), erfordern einen tagesaktuellen Testnachweis, wenn Gäste aus mehreren Haushalten an einem Tisch sitzen und bringen bei Kontakt mit dem Personal des Betriebes FFP2-Maskenpflicht abseits des Tisches mit sich. 4. Optional: Beherbergung 1. Dieser Abschnitt findet Anwendung, wenn die Veranstaltung ein Übernachtungsangebot für die Teilnehmenden vorsieht. (gemäß §16 BaylfSMV) 2. Es gilt zusätzlich das Schutz- und Hygienekonzept der Betreiber*innen des Veranstaltungsortes in Bezug auf die Beherbergung. 3. Insbesondere können einmalige oder regelmäßige Testnachweise erforderlich sein (derzeit in Bayern bei Inzidenz unter 50 einmalig bei Anreise, über 50 alle 48 Stunden ein Testnachweis) und es gilt eine FFP2-Maskenpflicht bei Kontakt mit dem Personal der Betreiber*innen. 4. Für die Unterbringung sind feste Schlafgemeinschaften zu definieren, die den Regelungen für Kontaktbeschränkungen (gemäß §6 der BaylfSMV) genügen müssen. (In Bayern liegt diese Beschränkung bei einer Inzidenz unter 50 derzeit bei 10 Personen + Genesene/Geimpfte, zwischen 50 und 100 gilt eine Beschränkung auf 10 Personen und 3 Haushalte + Genesene/Geimpfte.) Die festen Schlafgemeinschaften können in Hinblick auf die Zuteilung von Zimmern, Wohneinheiten aber auch sanitären Anlagen seitens der Betreiber*innen des Veranstaltungsortes relevant sein. 5. Während der Veranstaltung 1. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bestimmungen aus Punkt 1, je nach Veranstaltungsart ergänzt durch die Punkte 3 und 4. Im Folgenden sind besondere Situation, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, erläutert. 2. Shutteln: Da die Abstandsregelung in KFZ nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen und für ausreichende Belüftung im Fahrzeug zu sorgen. 3. Personal/Dritte: Bei jedwedem Kontakt mit Dritten, die keine Teilnehmenden der Veranstaltung sind, gelten die Abstands- und Hygieneregeln, im Innenbereich die Pflicht zum Tragen einer Maske. 4. Übernachtung: Siehe Punkt 4 Beherbergung 5. Sanitäre Anlagen: Hier ist besonders auf Abstand, Hygiene und gute Belüftung zu achten. Jede*r Teilnehmende sollte ein geeignetes Hand-Desinfektionsmittel mit sich führen. Im Falle von Gastronomie oder Beherbergung können hier möglicherweise weitere Bestimmungen gelten. 6. Essen: Ist im Zuge der obigen Regelungen sowohl im Innen- wie im Außenbereich zulässig. Im Fall der Gastronomie gelten hier womöglich weitere Bestimmungen. 7. Larp-Kampf, Heilerspiel und Vergleichbares: Unter Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen in Punkt 1 sind derartige Spielsituationen von den Regelungen für öffentliche/private Veranstaltungen umfasst und im Kreis der Teilnehmenden sowohl mit Kontakt als auch ohne Maske zulässig. 7. Nach der Veranstaltung 1. Treten bis zu 14 Tage nach der Veranstaltung Corona-Symptome auf, so muss der*die Teilnehmer*in unmittelbar mit dem Gesundheitsamt und mit der Orga Kontakt aufnehmen. Die Orga und das zuständige Gesundheitsamt besprechen dann das weitere Vorgehen. 2. Wird der*die Teilnehmer*in bis zu 14 Tage nach der Veranstaltung positiv auf Corona getestet, muss er*sie unmittelbar die Orga informieren. 3. Nach einer Meldung eines positiven Corona-Tests verständigt die Orga unmittelbar das zuständige Gesundheitsamt und alle Teilnehmer*innen. 4. Die Orga informiert alle Teilnehmer*innen wenn es innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung keine Corona-Meldung gegeben hat. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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STAFFELN/ CONBEITRAG: |
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Con-Homepage: | https://www.haus-dragonajev.de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Videotrailer: | https:// | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Con-Kontakt Adresse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | Stadler Anselm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Orga-Telefon | Für eine Organummer musst du angemeldet sein./To see the Organumber, you have to be logged in. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Emailadresse Orga: | dragonajev [ AT mit @ ersetzen] gmail.com | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebote von Spielern für Spieler: | Angebot freie MitfahrplätzeLeider sind keine angebotenen Zeltplätze vorhanden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Anmeldung ist noch nicht oder nicht mehr offen, da die Con sich noch in der Planung befindet, abgesagt oder schon abgeschlossen wurde oder die Anmeldung voll ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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