DATUM: | 17.10.2020 - 18.10.2020 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORT: | Kriebstein (09648) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HINWEISE (OT): | Von 10 bis 18 Uhr können Gäste die Burg besuchen und das Treiben hautnah miterleben. Durch die Liverollenspieler werden sie sicherlich wieder voll ins Geschehen hineingezogen. Wie in den vergangenen Jahren werden die "Bewohner" der Burg mit den Besuchern interagieren. Es wird Tanzworkshops und auch eine Kindespielecke angeboten. Außerdem soll altes Handwerk gezeigt werden - wer also jemanden kennt, der mitmachen möchte: Bitte melden! Auch Schwertkundige sind gefragt und haben Gelegenheit, ihr Können zu zeigen. Der Zentrale Dreh- und Angelpunkt der Veranstaltung ist in diesem Jahr eine Schnitzeljagd, die die Besucher allein, ohne Führung, durch die Burg machen können. Wir werden verschiedene Stationen anbieten, an denen sie kleine Rätsel und Aufgaben lösen müssen, um sich eine Belohnung beim Burgherrn zu erarbeiten. Dadurch werden alle Teilnehmer auf die ein oder andere Art direkt in dem Programm involviert sein. Wie jedes Jahr suchen wir aber noch Spezialisten, die sich um wichtige Punkte unseres Programms kümmern. Falls euch eine der Aufgaben besonders zusagt, tragt das bitte in der Anmeldung im Kommentar ein.: MandelbäckerIn, Betreuung Spielstraße (für Beides gilt: je mehr, desto weniger Arbeit für den Einzelnen). Die Teilnahme an der Veranstaltung ist KOSTENLOS. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich bereits am Sonnabend, dem 17. Oktober, gegen Abend auf der Burg zu treffen. Dann werden die einzelnen Rollen und Szenen, die am nächsten Tag dargestellt werden sollen, bei einem Rundgang durch die Burg durchgesprochen. Im Anschluss gibt es Abendbrot, dass wir in guter Tradition als Mitbringbuffet gestalten möchten. Wer will, kann danach an einem Mittelalter-Tanzworkshop teilnehmen. Übernachtet wird in der Nähe. Bitte beachtet, dass wir nur 30 Übernachtungsplätze zur Verfügung haben! Wer von euch mit Kindern kommen möchte, muss diese bitte separat anmelden. Natürlich gilt die Person, die die Kinder anmeldet, zu jedem Zeitpunk als Aufsichtsperson. Auch Kinder ab 13 Jahren brauchen zwingend eine Aufsichtsperson! Am Sonntagmorgen gibt es Frühstück und danach wird die Burg bis zum Abend durch uns lebendig. Durch die derzeitige Situation wird es ein Hygienekonzept geben, an das wir alle uns halten müssen und das wir auch den Besuchern antragen müssen. Deswegen ist eure Mithilfe in allen Ecken und Enden der Burg noch mehr gefragt als sonst. Wie genau das Hygienekonzept aussieht, werden wir euch schnellstmöglich mitteilen. Der Samstagabend ist davon nicht betroffen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-GENRE: | Mittelalter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-ART: | Ambientecon | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-REGELSYSTEM: | sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VERPFLEGUNG: | Teilverpflegung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GIBT ES EINE TAVERNE?: | nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KATEGORISIERUNG |
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AGB: | Es gelten grundsätzlich die AGB des Gugelgilde e.V. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gugelgilde e.V. Stand vom 29. August 2013 Inhaltsverzeichnis §1 Allgemeine Bestimmungen §2 Sicherheit §3 Haftung §4 Urheberrecht und Aufzeichnungen §5 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung §6 Teilnehmerbeitrag und Zahlungsverzug §7 Hinweise nach Bundesdatenschutzgesetz §8 Abweichende Klauseln für Vollkaufleute §9 Nichtigkeit §1 Allgemeine Bestimmungen 1.) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.). Der Teilnehmer versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen. 2.) Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrags sowie der AGB bedürfen der Schriftform. Sie erlangen Gültigkeit erst nach der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. 3.) Die Wirksamkeit dieser AGB bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB unberührt. §2 Sicherheit 1.) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheits-bestimmungen zu informieren. Der Teilnehmer ist für die Sicherheit seiner kompletten Ausrüstung und Waffen selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teile oder die gesamte Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen auf der Veranstaltung nicht weiter verwendet werden. 2.) Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Wer Drogen (Rauschmittel) konsumiert, kann von der Veranstaltung verwiesen werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich seine Ausrüstung, insbesondere die benutzten Liverollenspiel-Waffen sowohl vor der Veranstaltung als auch nach jeder Benutzung auf Sicherheitsprobleme zu untersuchen und auszusortieren, sobald diese nicht mehr sicher sind! Gleiches gilt für Rüstungsgegenstände. Reale Waffen oder andere spitze Gegenstände dürfen nur in gesichertem Zustand getragen werden. Scharfkantige oder spitze Rüstung- bzw. Ausrüstungsteile (z. B. ein Helm mit einem spitzen Dorn) dürfen nicht verwendet werden. Es darf niemand real physisch oder psychisch gefährdet werden. Unachtsamkeit und unüberlegtes Handeln, insbesondere in emotionalen Situationen, muss verhindert werden. 3.) Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. 4.) Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. In einer Gefahrensituation muss das Spiel durch eine zuvor vereinbarte Handlung („Stop“ rufen) unterbrochen werden. Alle Teilnehmer unterbrechen das Spiel und versuchen, falls möglich, die Gefahr zu beheben. 5.) Alles ist zu unterlassen, was die Umgebung (Wälder, Gebäude...) oder Eigentum anderer gefährdet. 6.) Abgesperrte oder laut Belehrung nicht zu betretende Gebiete sind nicht zu betreten. 7.) Es können Out-Time-Zonen erklärt werden, die für Charaktere und deren Handlungen verboten sind, aber nicht für Spieler. Der Charakter bleibt dann wie ein Anzug vor der Tür (zum Beispiel: Dusch- und Waschräume, Toiletten, Küche, Schlafräume). 8.) Umgang mit Feuer ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Die Verwendung von Pyrotechnik auf der Veranstaltung muss im Vorhinein vom Veranstalter genehmigt werden und erfolgt auf eigene Verantwortung. 9.) Jegliche Substanzen dürfen einem anderen Teilnehmer nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung verabreicht werden. Alle Real-Zutaten müssen zuvor bekannt gegeben werden (Anmerkung: selbst Zucker kann tödlich sein, wenn der Trinkende Diabetiker ist). 10.) Grundsätzlich ist im Kampf jeder absichtlicher Körperkontakt verboten! Jeder, der in einen Kampf eingreift, darf keine gefährlichen Gegenstände in seiner Hand halten, beispielsweise: Fackeln, Laternen, Zigaretten, scharfe Gegenstände, Gläser usw. Schläge gegen den Kopf, Hände, Genitalien, Hals, Helme oder Masken sind verboten. Stechen ist ebenso nicht erlaubt. Nach jedem Kampf sind die Polsterwaffen selbst auf Beschädigungen zu überprüfen und gegebenenfalls auszusortieren. Das gilt vor allen Dingen für Pfeile. Schusswaffen dürfen eine Zugkraft von 25 Pfund nicht überschreiten. Kampfsituationen in dunklen oder unübersichtlichen Bereichen (Hänge o. ä.) sind zu vermeiden. Jeder Einzelne ist unter anderem auch für die Sicherheit seines Gegners verantwortlich. Das bedeutet, dass man auch seinen Gegner auf hinter ihm liegende Gefahren aufmerksam machen muss. In Gebäuden darf nicht gekämpft werden. Leute mit angezündeten Fackeln dürfen nicht angegriffen werden (wegen Brand- und Verletzungsgefahr). Sie dürfen auch nicht in Kämpfe eingreifen. 11.) Es ist auf folgende Umstände zu achten und entsprechend zu handeln: Um die Gebäude herum können sich gefährliche Abgründe, Bäche und Hänge befinden; In der Nähe der Unterkunft wohnen Menschen. Störungen sind zu vermeiden; Das Beklettern von Anlagen oder Einrichtungen ist untersagt. §3 Haftung 1.) Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 2.) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. 3.) Forderungen Dritter aus Schadensersatzansprüchen an die Veranstalter werden vom Verursacher bzw. den Verursachern getragen. §4 Urheberrecht und Aufzeichnungen 1.) Alle Rechte an Ton-, Film- und Bildaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 2.) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen gewerblich verwertet werden. 3.) Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler, die Rechte der Geschichte bleiben beim jeweiligen Autor. 4.) Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. 5.) Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig. §5 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung 1.) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen. 2.) Bei Rücktritt eines verbindlich angemeldeten Teilnehmers egal zu welchem Zeitpunkt werden 10% des Teilnehmerbeitrages bei Neuvergabe des Teilnehmerplatzes, ansonsten 50% des Teilnehmerbeitrages zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten einbehalten. 3.) Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung wahrnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters. §6 Teilnehmerbeitrag und Zahlungsverzug 1.) Ein Teilnehmer gilt als verbindlich angemeldet, sobald die Anmeldung zur Veranstaltung eingegangen ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert wurden und der Teilnehmerbeitrag eingegangen ist. 2.) Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. 3.) Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen. 4.) Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner. §7 Hinweise nach Bundesdatenschutzgesetz 1.) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an für die Dauer der Veranstaltungsabwicklung in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. 2.) Name und E-Mail-Adresse der Teilnehmer können dauerhaft zum Zwecke der Kontaktaufnahme durch den Verein gespeichert werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben und auf Anforderung unmittelbar gelöscht. §8 Abweichende Klauseln für Vollkaufleute Für den Fall, dass der Teilnehmer Vollkaufmann ist, gelten abweichend von obigen Klauseln folgende Bestimmungen: 1.) Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ebenso wie Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug auf den Ersatz des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung findet nicht statt. 2.) Für den Fall, dass der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit bietet, seinem Gewerbe nachzukommen (Verkaufsstand, Ausschank, aber auch künstlerische Tätigkeiten wie Gewandungsschneiderei oder Filmproduktion/Anfertigung von Videomitschnitten) bzw. diesen zur Durchführung dieses Gewerbes engagiert, entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewerbedurchführung notwendigen Werkzeuge. §9 Nichtigkeit 1.) Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unberührt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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STAFFELN/ CONBEITRAG: |
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Con-Homepage: | https://www.gugelgilde.de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Videotrailer: | https:// | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Con-Kontakt Adresse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | Jette Böhme | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PLZ Ort | 01097 Dresden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Orga-Telefon | Für eine Organummer musst du angemeldet sein./To see the Organumber, you have to be logged in. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Emailadresse Orga: | kriebstein [ AT mit @ ersetzen] gugelgilde.de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebote von Spielern für Spieler: | Leider sind keine angebotenen Mitfahrplätze vorhanden. Leider sind keine angebotenen Zeltplätze vorhanden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Anmeldung ist noch nicht oder nicht mehr offen, da die Con sich noch in der Planung befindet, abgesagt oder schon abgeschlossen wurde oder die Anmeldung voll ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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