DATUM: | 17.11.2018 - 17.11.2018 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORT: | Scheune am Buttermarkt, Adenau (53518) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HINWEISE (OT): | Die Tanzende Hexe öffnet ihre Pforten auch in diesem Herbst wieder im historischen Viertel am Buttermarkt in Adenau. Wir wollen um 17:00 Uhr mit dem Spiel beginnen. Die Getränke gehen in der Taverne wie gewohnt zu fairen Preisen über den Tresen, Knabberkram und eine gehaltvolle Suppe ist im Con-Beitrag bereits enthalten. Grillfleisch kann ebenfalls günstig erworben werden. Natürlich wollen wir das Spiel mit IT-Währung fördern, sodass der Wirt und die Schankmaiden mit Kupfer entlohnt werden wollen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-GENRE: | Fantasy | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-ART: | Taverne | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CON-REGELSYSTEM: | DragonSys 2nd Edition (modifiziert) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VERPFLEGUNG: | Teilverpflegung Bemerkung: Knabbereien und Suppe inbegriffen, Grillfleisch und Getränke extra | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GIBT ES EINE TAVERNE?: | ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KATEGORISIERUNG |
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AGB: | AGB - Tanzende Hexe 14 – 17.11.2018 - Adenau Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange. § 1 Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. § 2 Regelwerk 1. Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der Anmeldebestätigung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem vom Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen. 2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der vom Teilnehmer eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich eingeschränkt werden, so steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung seines Spielbeitrags zu. § 3 Sicherheit 1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen. 2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen. 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (im Besonderen die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) vor jedem Einsatz auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. 4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern und das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten. 5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss vom Spiel führen. 6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. § 4 Haftung 1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. 2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. § 5 Urheberrecht an Aufzeichnungen 1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 2. Der Veranstalter holt im Vorfeld der Anfertigung von Aufnahmen von allen Teilnehmern der Veranstaltung eine Einverständniserklärung ein, die ihn zur Anfertigung von Aufnahmen befugt, die die Persönlichkeitsrechte des Teilnehmers gemäß dem Kunsturhebergesetz (KUG) betreffen. Dieses Einverständnis ist später mit Wirkung in die Zukunft widerrufbar (siehe Datenschutzerklärung des Sam Gamdschie e.V. http://conorganizer.ivannar.net/dokumente/tanzendehexe14/Datenschutzerklaerung_488_1529833691.pdf). Teilnehmer, die die Einverständniserklärung verweigern werden von der Anfertigung von Aufnahmen der entsprechenden Spielhandlungen ausgeschlossen. 3. Der Veranstalter ist räumlich und zeitlich unbegrenz zur (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial berechtigt, dass im Rahmen der in $5.2 genannten zulässen Fälle angefertigt wurde. 4. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler. 5. Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind ausschließlich für private Zwecke zulässig. Jeder Teilnehmer, der Ton-, Film- oder Videoaufnahmen von anderen Teilnehmern anfertigt, ist verpflichtet im Rahmen der DS-GVO die entsprechenden Einverständniserklärungen einzuholen und die nötigen Informationspflichten zu erfüllen. 6. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig. § 6 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung 1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen. 2. Teilnehmerplätze sind nicht ohne ausdrückliche Genehmigung im Einzelfall durch den Veranstalter übertragbar. 3. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 - egal zu welchem Zeitpunkt - wird eine Stornogebühr von Euro 15 fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag nach §4a zustande, so mindert sich die Stornogebühr auf 10 Euro 4. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet. 5. Eine Rückerstattung ab 14 Tagen vor dem Beginn der Veranstaltung ist in der Regel nicht möglich. 6. Erscheint der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, so hat er kein Recht auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages, auch nicht anteilig. 7. Wird der Teilnehmer während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen, so hat er kein Recht auf eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung des Teilnehmerbeitrages. § 7 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug 1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus gemäß des in den Informationen beschriebenen Modus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 10 fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen. 2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen. 3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen. 4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner. § 8 NSC-Klausel 1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten. 2. NSCs, die aus Gründen von § 3 bzw. §4 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden. § 9 Rabatte 1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen. 2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen. § 10 Datenschutz 1. Die Regelungen zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung gemäß der DS-GVO werden in der Datenschutzerklärung des Sam Gamdschie e.V. (http://conorganizer.ivannar.net/dokumente/tanzendehexe14/Datenschutzerklaerung_488_1529833691.pdf) detailliert ausgeführt und sind Teil dieser AGB. 2. Es werden keine Angaben zum Gesundheitszustand des Teilnehmers erhoben und gespeichert. 3. Dem Teilnehmer steht es frei, dem Veranstalter im Vorfeld der Veranstaltung für die Planung und eventuelle Vorbereitung relevante Informationen wie „Probleme mit bestimmten Nahrungsmitteln“ mitzuteilen. Der Teilnehmer ist darüber hinaus selbst dafür verantwortlich, Abstand von Inhaltsstoffen oder Situationen zu halten, die gesundheitliche Probleme verursachen (Allergien, Unverträglichkeiten, Phobien etc.), sich selbstständig darüber zu informieren, ob ein Kontakt mit einem solchen Auslöser zu erwarten ist und Dritte vor der Darreichung von potentiell schädlichen Stoffen über derartige Probleme zu informieren (z.B. Sanitäter bei der Verabreichung von Medikamenten). 4. Freiwillig angegebene Daten des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nur mit (mündlich erteilter) Zustimmung an solche Erfüllungsgehilfen, die zur Verrichtung ihrer Aufgabe darüber informiert sein müssen (z.B. Ersthelfer). § 11 Sonstiges 1. Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 18 Jahre. 2. Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung. 3. Mit Geldüberweisung und Eingang der Anmeldung seid Ihr angemeldet. Für die Anmeldung ist der Tag der Überweisung maßgeblich. 4. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. 5. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 6. Diese AGB treten mit Wirkung vom 23.06.2018 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden. zusätzliches Dokument: AGB-TH14 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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STAFFELN/ CONBEITRAG: |
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Con-Homepage: | http://k7394-1.server2.febas.net/testahr/forum/index.php?thread/10363-17-11-2018-tanzende-hexe-14/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Videotrailer: | http:// | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Con-Kontakt Adresse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name | Sebastian Schmidt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PLZ Ort | 53332 Bornheim | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Orga-Telefon | Für eine Organummer musst du angemeldet sein./To see the Organumber, you have to be logged in. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Emailadresse Orga: | sebastian.schmidt.privat [ AT mit @ ersetzen] gmail.com | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zusätzliche Dokumente: | Hier findest du nochmal alle eingestellten Dokumente: - AGB-TH14 - Datenschutzerklärung - Flyer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebote von Spielern für Spieler: | Leider sind keine angebotenen Mitfahrplätze vorhanden. Leider sind keine angebotenen Zeltplätze vorhanden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Anmeldung ist noch nicht oder nicht mehr offen, da die Con sich noch in der Planung befindet, abgesagt oder schon abgeschlossen wurde oder die Anmeldung voll ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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